Vortrag: MANN? FRAU? INTER?
Lange wurde das Thema Intersex, trotz seiner Bedeutung, von der Öffentlichkeit und vom Staat kaum beachtet. Nun hat das BVerfG beschlossen, dass für Menschen, die sich biologisch nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, ein alternativer Geschlechtereintrag als „Intersex“ oder „divers“ im Geburtenregister möglich sein muss. Neben der Nichtanerkennung eines eigenen Geschlechts erfahren viele intersexuelle Menschen weitere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
Dadurch werden die Kinder nicht nur bevormundet, es kommt auch zu Verstümmelungen, starken Schmerzen und psychischen Problemen.
- Was genau bedeutet „Intersex“?
- Wie ergeht es Intersexuellen in unserer Gesellschaft und unserem Staat?
- Welche Folgen haben diese Eingriffe für die Kinder?
- Wie wichtig ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und was ändert es für die Zukunft?
Mit diesen Fragen und mehr werden wir uns zusammen mit Lucie Veith von Intersexuelle Menschen e.V. am 17.01.2018 im Raum XIII auseinandersetzen.